Es besteht kein gesetzlich geregelter Anspruch auf Bildungsurlaub.
Es besteht kein gesetzlich geregelter Anspruch auf Bildungsurlaub.
Trotzdem können Bildungsreisen oder Weiterbildungen auf freiwilliger Basis durch den Arbeitgeber ermöglicht werden. Es ist daher empfehlenswert, mit dem Arbeitgeber individuell zu klären, ob Bildungsurlaub oder eine vergleichbare Freistellung unterstützt wird.