Es stehen fünf Arbeitstage pro Jahr zur Verfügung. Wer in Teilzeit arbeitet, erhält anteilig Bildungsurlaub. Eine Zusammenlegung von zehn Tagen über zwei Jahre ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Du musst mindestens sechs Monate bei deinem aktuellen Arbeitgeber tätig sein. Die Bildungsmaßnahme muss als förderungswürdig anerkannt sein (z. B. politische, berufliche oder kulturelle Weiterbildung).
Der Antrag auf Bildungsurlaub muss mindestens 8 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber eingereicht werden. Nach der Bildungsmaßnahme ist ein Teilnahmezertifikat vorzulegen. Die Kosten für den Kurs trägst du selbst, während dein Arbeitgeber weiterhin dein Gehalt zahlt.