Rechtliches

Die Grundlagen für Deine sorgenfreie Bildungsreise.

Baden-Württemberg

Du fragst dich, ob du Anspruch auf Bildungsurlaub hast? Hier findest du alles, was du über Bildungsurlaub in Baden-Württemberg wissen musst.

Wer hat Anspruch?

Du hast Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn Du Arbeitnehmer:idn, Landesbeamt:in, Richter:in oder Auszubildende:r/ Student:in der DHBW bist.

Wie viele Tage stehen dir zu?

Bei einer Vollzeitbeschäftigung stehen dir 5 Tage pro Jahr zu. Auszubildende und Studierende haben während ihrer gesamten Ausbildungszeit Anspruch auf 5 Tage.

Voraussetzung

Mindestens 12 Monate im aktuellen Beschäftigungsverhältnis.

Weitere Informationen

In Baden-Württemberg muss der Antrag auf Bildungsurlaub mindestens 9 Wochen vor Kursbeginn eingereicht werden. Ein Anspruch besteht nicht in Betrieben mit weniger als 10 Mitarbeiter*innen. Bildungsurlaub ist gesetzlich geregelt, um berufliche und persönliche Weiterbildung zu fördern, jedoch gelten spezifische Vorgaben des Landesbildungszeitgesetzes Baden-Württemberg.

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