Bei einer Vollzeitbeschäftigung stehen dir 5 Tage pro Jahr zu. Auszubildende und Studierende haben während ihrer gesamten Ausbildungszeit Anspruch auf 5 Tage.
Mindestens 12 Monate im aktuellen Beschäftigungsverhältnis.
In Baden-Württemberg muss der Antrag auf Bildungsurlaub mindestens 9 Wochen vor Kursbeginn eingereicht werden. Ein Anspruch besteht nicht in Betrieben mit weniger als 10 Mitarbeiter*innen. Bildungsurlaub ist gesetzlich geregelt, um berufliche und persönliche Weiterbildung zu fördern, jedoch gelten spezifische Vorgaben des Landesbildungszeitgesetzes Baden-Württemberg.