Dir stehen 5 Tage pro Jahr bei einer Vollzeitbeschäftigung zu. Es ist auch möglich, 10 Tage in zwei Jahren zu beanspruchen. Auszubildende haben einen Anspruch auf 5 Tage pro Ausbildungsjahr.
Du musst mindestens 6 Monate in deinem aktuellen Job tätig sein.
Reiche Deinen Antrag mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn ein. In kleinen Betrieben mit bis zu 6 Mitarbeiter*innen gibt es keinen Anspruch.