Rechtliches

Die Grundlagen für Deine sorgenfreie Bildungsreise.

Nordrhein-Westfalen

Du fragst dich, ob du Anspruch auf Bildungsurlaub hast? Hier findest du alles, was du über Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen wissen musst.

Wer hat Anspruch?

Du hast Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn du Arbeitnehmer:in oder Auszubildende:r bist.

Wie viele Tage stehen dir zu?

Dir stehen 5 Tage pro Jahr bei Vollzeitbeschäftigung zu. Eine Zusammenfassung auf 10 Tage in zwei Jahren ist möglich.

Voraussetzung

Du musst mindestens 6 Monate in deinem aktuellen Job tätig sein.

Weitere Informationen

Reiche deinen Antrag spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn ein. In kleinen Betrieben bis zu 10 Mitarbeiter*innen besteht kein Anspruch. Arbeitgeber:innen können sowohl einen Mindestbezug der Seminarinhalte zur ausgeübten Tätigkeit einfordern, als auch den Anspruch mittels betriebseigener Schulungen bis zu zwei Tage reduzieren.

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