Du hast Anspruch auf 5 Tage pro Jahr bei Vollzeitbeschäftigung. Als Auszubildende:r hast du während der gesamten Ausbildung Anspruch auf 5 Tage.
Du musst mindestens 6 Monate in Deinem aktuellen Job tätig sein.
Stelle Deinen Antrag mindestens 8 Wochen vor Kursbeginn.