Als Vollzeitbeschäftigte Person hast du Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr.
Du musst mindestens 6 Monate in deinem aktuellen Arbeitsverhältnis tätig sein und den Antrag mindestens 6 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme beim Arbeitgeber einreichen.
Wichtig ist, dass die Bildungsmaßnahme anerkannt ist, wobei Sprachreisen nur zählen, wenn sie täglich mindestens 6 Lektionen à 45 Minuten umfassen; Online-Sprachkurse sind jedoch ausgeschlossen.