Dir stehen 5 Tage pro Jahr bei Vollzeitbeschäftigung zu. Eine Zusammenfassung auf 10 Tage in zwei Jahren ist möglich.
Du musst mindestens 6 Monate in deinem aktuellen Job tätig sein.
Reiche deinen Antrag spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn ein. In kleinen Betrieben bis zu 10 Mitarbeiter*innen besteht kein Anspruch. Arbeitgeber:innen können sowohl einen Mindestbezug der Seminarinhalte zur ausgeübten Tätigkeit einfordern, als auch den Anspruch mittels betriebseigener Schulungen bis zu zwei Tage reduzieren.