Rechtliches

Die Grundlagen für Deine sorgenfreie Bildungsreise.

Rheinland-Pfalz

Du fragst dich, ob du Anspruch auf Bildungsurlaub hast? Hier findest du alles, was du über Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz wissen musst.

Wer hat Anspruch?

Du hast Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn du Arbeitnehmer:in, Landesbeamt:in, Richter:in oder Auszubildende:r bist.

Wie viele Tage stehen dir zu?

Dir stehen 5 Tage pro Jahr bei einer Vollzeitbeschäftigung zu. Es ist auch möglich, 10 Tage in zwei Jahren zu beanspruchen. Auszubildende haben einen Anspruch auf 5 Tage pro Ausbildungsjahr.

Voraussetzung

Du musst mindestens 6 Monate in deinem aktuellen Job tätig sein.

Weitere Informationen

Reiche Deinen Antrag mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn ein. In kleinen Betrieben mit bis zu 6 Mitarbeiter*innen gibt es keinen Anspruch.

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